Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen dem Hundezentrum Wuppertal e.K., Inh.: Simona Bruchmann (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die Unterricht bei der Hundeschule in Anspruch nehmen (im Folgenden: Kunde).

§ 1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko. Der Unterricht findet am vereinbarten Ort statt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Kunden zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Eine Unterrichtseinheit umfasst regulär 60 Minuten. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar oder per Überweisung zu zahlen. Findet der Einzelunterricht auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von 0,50€ pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort, sofern sich dieser außerhalb von Wuppertal befindet.

2. Offene Gruppen
Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Kursgebühr ist am Ende jeder Stunde in bar oder per Überweisung zu zahlen.

3. Kurse
Die Hundeschule bietet offene und geschlossene Kurse an. An diesen kann der Kunde nach vorheriger Besprechung mit der Hundeschule und nach Anmeldung für den jeweiligen Kurs teilnehmen. Die komplette Kursgebühr für einen geschlossenen Kurs ist am Ende der ersten Stunde in bar oder bis spätestens zwei Tage vor Kursbeginn per Überweisung zu zahlen. Kann der Kunde an einzelnen Einheiten eines geschlossenen Kurses nicht teilnehmen, bietet die Hundeschule die Möglichkeit an, die entsprechenden Inhalte kostenpflichtig nachzuholen. Die Vergütung für eine Einheit eines offenen Kurses ist am Ende der Stunde in bar oder per Überweisung zu zahlen.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die aktuellen Preise können erfragt werden oder sind auf der Homepage zu finden.

2. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche MwSt. mit Ausnahme gegebenenfalls zu erstattender Reisekosten gemäß § 2, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.

3. Mit jeder weiteren angefangenen Viertelstunde nach der vereinbarten Zeit fallen Mehrkosten an.

4. Die Zahlung der Vergütung erfolgt in bar oder per Überweisung. Die vollständige Vergütung ist am Ende der jeweiligen Stunde fällig. Alternativ kann die Vergütung auch im Voraus per Überweisung erfolgen. Vgl. hierzu auch § 2.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

1. Sagt der Kunde Einzeltrainingstermine (§ 2 Abs. 1) nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

2. Sagt der Kunde einen Termin der offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2), für den er angemeldet war, nicht mindestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Vergütung für die Stunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag/ Terminverschiebung durch die Hundeschule

1. Die Hundeschule behält sich vor, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten.

2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich mit.

3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlter Gebühren unverzüglich den Betrag zurückerstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach Absprache durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe.

§ 7 Haftung

1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.

5. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Elternteils an Veranstaltungen teilnehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule jede ansteckende Krankheit, Parasiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen. Außerdem ist er verpflichtet, bekannte Erkrankungen (akut oder chronisch) oder sonstige Einschränkungen seines Hundes unmittelbar vor dem Termin anzuzeigen.

2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht und ein Impfschutz gegen folgende Krankheiten nachweisbar ist: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose.

3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.

§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 01.04.2025